PETRING CHAT

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen



vom 28-01-2025 v.6


Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, im Folgenden als OWSD bezeichnet, stellen die Regeln für die Durchführung des Verkaufs und der Auftragsabwicklung fest. Die Annahme von OWSD durch den Käufer bei der Erstellung des ersten Auftrages gilt als Annahme für alle anderen Aufträge, Lieferungen und Kauf und Verkaufsverträge, bis sich deren Inhalt ändert. OWSD ist ein integraler Bestandteil jedes Auftrags, während der Verkäufer dem Käufer den aktuellen Inhalt der OWSD, sowohl schriftlich beim Verkäufer als auch in elektronischer Form auf seiner Website www.petring.com.pl zur Verfügung stellt.


INHALT:


I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
II. KONTAKTDATEN
III. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ZUSAMMENARBEIT
IV. INFORMATIONSMATERIALIEN
V. VERFAHREN ZUM ABSCHLUSS DES VERTRAGES
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
A) KAUFURKUNDE
B) ZAHLUNG DER GEBÜHREN
C) ÄNDERUNG DER PREISE
D) SONDERAUSGABEN
VII. BEFUGNISSE DES VERKÄUFERS. VERTRAGSSTRAFEN
A) ABNAHME VON WAREN
B) ZAHLUNG DER GEBÜHREN
VIII. VERPACKUNG, LAGERBEDINGUNGEN UND WARENHALTBARKEITSDAUER
IX. ZURÜCKZIEHUNG UND ÄNDERUNG DES AUFTRAGES
X. EIGENTUMSRECHT
XI. FORMEN UND WERKZEUGSORTIMENT
XII. MÄNGELRÜGE
XIII. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
XIV. TRANSPORT UND LOGISTIK
XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN


Verkäufer – “PetRing” GmbH mit dem Sitz in Zielona Góra, Code 66-015, Ul. Przylep - Ogrodnicza 5, Polen, NIP
779-243-62-24, ist im staatlichen Gerichtsregister des Amtsgerichts in Zielona Góra, VIII. Wirtschaftsabteilung des
staatlichen Gerichtsregisters unter der Nummer GSR 0000586288 eingetragen, genehmigtes Kapital in Höhe von
400.000 PLN, vertreten durch den:
Christian Thery - Verwaltungsratspräsident
Kamil Wasilewski - Mitglied des Verwaltungsrats.
Käufer - eine natürliche Person, die eine unternehmerische Tätigkeit ausübt, eine Rechtsperson oder eine
Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die eine andere Partei des Kaufvertrages ist.
Der in ständigen Handelsbeziehungen mit Verkäufer verbleibende Käufer - der Status des Käufers, den er auf
Anfrage nach der vorherigen Durchführung von 3 Kaufverträgen mit dem Verkäufer erwirbt und das Recht hat,
Einkäufe mit Zahlungsaufschub zu tätigen.
Parteien – Verkäufer und Käufer.
Waren - vom Verkäufer angebotene Gegenstände, sowie Gegenstand eines Handelsgeschäfts zwischen den
Parteien sind.

Auftrag - ein an den Käufer gerichtetes Angebot des Käufers bezüglich des Kaufs von Waren unter Bedingungen
und in der in diesen OWSD festgelegten Form.
Bestätigung der Annahme des Auftrages - Erklärung des Verkäufers mit der Antwort auf die Bestellung, die die
endgültigen kommerziellen Bedingungen des Geschäfts bestimmt.
Vertrag - ein Warenkaufvertrag und / oder Vertrag der Erbringung von Dienstleistungen, der zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer geschlossen wird, wobei in der Bestätigung der Annahme des Auftrags jedes Mal
spezifische Handelsbedingungen festgelegt werden und diese OWSD Bedingungen weiterhin verbindlich sind;
Höhere Gewalt ist ein äußeres Ereignis, das nicht von den Parteien des Rechtsverhältnisses abhängt, deren
Eintritt die von Umständen höherer Gewalt betroffene Partei nicht vernünftigerweise vorhersehen konnte, und deren
Eintritt es nicht verhindern konnte, was diese Partei daran hindert, ihre Rechte oder Pflichten ständig oder
vorübergehend auszuüben, insbesondere:
Wetterbedingungen, Verkehrsprobleme oder Probleme mit einer Produktionsmaschine (Ereignisse im
Zusammenhang mit den Aktivitäten von Naturgewalten - zum Beispiel, Flutkatastrophen, große Brände,
Vulkanausbrüche, Erdbeben oder Epidemien, die mit ungewöhnlichem Gruppenverhalten verbunden sind -
Unruhen, Generalstreiks oder Feindseligkeiten oder Staatliche Behörden Aktivitäten - Import- und Exportverbote,
Blockade von Grenzen und Häfen sowie Enteignung).
Verpackung - eine Form des Schutzes der Ware, die je nach Auftrag in Form von Palette, Futter, Karton, Deckel,
Ecken, Stretchfolie, Plastiktüte, Metallkorb, Octabin, Schachteln vorliegt.


II. KONTAKTDATEN


„PetRing” GmbH tel.: +48 68 321 33 14 kontakt@petring.com.pl
ul. Przylep – Ogrodnicza 5 fax: +48 68 321 34 61 contact@petring.com.pl
66-015 Zielona Góra, Polen http://petring.com.pl/de/ invoices@petring.com.pl


III. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ZUSAMMENARBEIT.


1. Handelsbeziehungen zwischen den Parteien werden nur auf der Grundlage dieser OWSD und der inhaltlich
festgelegten Dokumente gebildet.
2. Um den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag auszulegen, legen die Parteien eine Hierarchie von
Dokumenten fest, die aus verbindlichen Beziehungen bestehen, die eine Verbindung zwischen ihnen herstellen,
und zwar so, dass die in der Einzelbestätigung des Verkäufers enthaltenen Vereinbarungen Vorrang haben und
dann die in diesen OWSD festgelegten Bedingungen.
3. OWSD gilt für alle Verträge, deren Gegenstand der tatsächliche Erwerb der vom Käufer bestellten Waren ist,
einschließlich aller Handlungen, die dem Abschluss dieser Verträge und / oder der Erbringung von Dienstleistungen
vorausgehen.
4. OWSD gilt für die gesamte Laufzeit des Liefervertrags, einschließlich aller Handlungen, die dem Abschluss dieser
Verträge und / oder der Erbringung von Dienstleistungen vorausgehen.
5. Wenn die Bestellung des Käufers einen Datensatz enthält, der nicht den Bestimmungen des OWSD entspricht oder
eine Bestimmung davon ausschließt, ist dieser Datensatz ungültig. In diesem Fall wird der am besten anwendbare
Datensatz der in den OWSD enthaltenen Regeln anstelle dieses Datensatzes verwendet.
6. Nach Bedarf, den Mustervertrag des Käufers für eine bestimmte Bestellung zu verwenden, gelten die darin
enthaltenen Bestimmungen nur, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, und sie diesen OWSD nicht
widersprechen.


IV. INFORMATIONSMATERIALIEN


Warenetiketten, sowie Werbematerial (sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form) stellen gemäß den
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen kein Angebot
dar und stellen keine technischen Spezifikationen der Waren und den aktuellen Lagerbestand dar.


V. VERFAHREN ZUM ABSCHLUSS DES VERTRAGS


1. Ein an den Käufer gerichtetes Angebot bildet sich auf Grundlage der folgenden Bestimmungen der OWSD.
2. Sofern der Verkäufer nichts anderes angegeben hat, ist das Preisangebot gemäß den Regeln 30 Tage ab dem
Datum gültig, an dem der Käufer den Verkäufer erfolgreich überreicht hat.
3. Das vom Verkäufer angebotene Preisangebot enthält keine Transportkosten (EX Works Przylep - Zielona Góra),
sowie etwaige vom Käufer geforderte Zertifikate, Zeugnisse, Forschungsergebnisse und Verpackung der Waren,
deren Kosten zusätzlich berechnet werden.
4. Der Abschluss eines Vertrags besteht darin, einen schriftlichen Auftrag des Käufers und anschließend seine
Bestätigung durch den Verkäufer in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung einzureichen.
5. Der Käufer muss den Auftrag einreichen:
a) per E-Mail,
b) per Fax,
c) direkt zu Händen der Vertreter des Verkäufers.
6. Anfertigung von Einkaufsauftrag bedeutet, dass der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
OWSD zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
7. Die vom Käufer erteilte Einkaufsauftrag besteht ausfolgenden Elementen:
a) das Symbol der bestellten Ware,
b) Farbe,
c) Menge,
d) Art der Warenempfang (am Sitz des Verkäufers oder durch ein Transportunternehmen)
e) vollständige Daten des Käufers (Büroanschrift, Lieferanschrift, vollständiger Firmenname gemäß Eintrag im
staatlichen Register oder ZEAuT (zentrale Erfassung und Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit),
Kontaktdaten, einschließlich Fax, E-Mail).
f) eine Kopie des aktuellen Auszugs aus dem staatlichen Register oder aus der zentralen Erfassung und
Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit.
8. Im Falle einer Änderung der Daten des Käufers, d.h. des Firmennamens, der Anschrift, der Partnerdaten
und der Daten der Personen, die das Unternehmen vertreten und berechtigt sind, Anträge im Namen des
Unternehmens einzureichen, muss der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 5 Tage nach
der Änderung, in der für den Ausfertigung eines Auftrags vorgesehenen Weise mitteilen.
9. Verpflichtung aus dem Inhalt von Absatz 8 b. OWSD gilt nicht für Aufträge von Käufern, die in ständiger
Handelsbeziehung mit dem Verkäufer stehen.
10. Der vom Käufer ausgefertigte Auftrag ist für den Verkäufer nicht verbindlich, und wenn vom Verkäufer keine
Antwort auf den Auftrag abgegeben wird, ist die Möglichkeit der stillen Annahme des Auftrags
ausgeschlossen.
11. Der Antrag des Verkäufers, der die Annahme des Auftrages enthält, wird an den Käufer in der in den
Abschnitt V, Absätzen 5 b. a-c OWSD genannten Form innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt einer
ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag und Zahlung durch den Käufer gesendet.
12. Als korrekt ausgefertigter Auftrag gilt der Auftrag, der alle Informationen und
Dokumenten umfasst, insbesondere die im Absatz V unter Ziffer 13 angegeben sind, um die der Verkäufer beim
Vertragsschluss beim Verkäufer bitten wird.
13. Die schriftliche Bestätigung des Auftrags besteht ausfolgenden Elementen:
a) Name, Symbol des Produkts und zusätzliche technische Daten;
b) Farbe;
c) Menge;
d) Netto-Einzelpreis (netto);
e) Zahlungsdatum und -art;
f) Datum und Ort des Wareneingangs;
g) Art des Warenempfangs;
h) Verpackung;
i) Anzahl der Paletten und deren Abmessungen;
j) Kosten für zusätzliche Vorbereitung der Produkte für den Versand und der Verpackungspreis;
k) Versandkosten bei Auftrag der Lieferung der Ware durch den Käufer;
l) Erfüllungsfrist des Auftrags unter Angabe der Nummer der Woche im Kalenderjahr.
14. Bestätigung der Auftragsannahme, einschließlich solcher Daten, die andere als die in der vorläufigen Auftrag des
Käufers enthalten, wird der Verkäufer für sich selbst als obligatorisch betrachten, einschließlich für den Käufer
angenommen, wenn der Käufer innerhalb von bis zu 3 Arbeitstagen nach dem Absenden des Widerspruchs nicht
Einwendung betreffs sein Inhalt macht.
15. Die Frist zur Auftragserfüllung ergibt sich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung.
16. Bei einer verspäteten Erfüllung des Auftrages, ohne Verschulden des Verkäufers, verlängert sich die Frist für die
Erfüllung des Auftrages um die Zeit, die erforderlich ist, um das Hindernis zu beseitigen, das den Verkäufer an der
fristgerechten Erfüllung des Auftrages hindert. Im Falle einer Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags wird der
Verkäufer den Käufer unverzüglich über Gründe für die Verzögerung und eine neue Frist für den Auftrag
informieren.
17. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Der
Käufer hat in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche.
18. Aufträge werden in Mengen ausgeführt, die aus mehreren Paketen bestehen.
19. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Annahme des Auftrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ansprüche des Käufers in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
20. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer für die Stornierung der Bestellung eine Strafe in Rechnung zu
stellen, die vom bestätigten Bestelldatum abhängt, d. h. Je näher der Auftrag bearbeitet wird, desto höher ist die
Stornogebühr:
Bis eine Woche vor dem auftragsbestätigten Termin = 30% des Nettoauftragswertes,
• 1-2 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 25% des Nettoauftragswertes,
• 2-3 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 20% des Nettoauftragswertes,
• 3-4 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 15% des Nettoauftragswertes,
• 4-8 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 10% des Nettoauftragswertes, 8-12 Wochen vor dem
auftragsbestätigten Termin = 5% des Nettoauftragswertes,
• Mehr als 12 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 1% des Nettoauftragswertes,
Dies gilt für noch nicht produzierte Aufträge.

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


A) VERKAUFSBELEG
1. Jeder Verkauf wird mit Proformarechnung einschließlich Mehrwertsteuer abgerechnet.
2. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer zur Ausstellung einer Proformarechnung ohne Unterschrift des Käufers.
3. Der Käufer zahlt für die Waren und / oder Dienstleistungen den auf der Proformarechnung angegebenen Preis mit
Mehrwertsteuer.
4. Der Käufer trägt die Kosten aller Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die er bei Erhalt der Lieferung zu zahlen
hat, wenn der Verkäufer diese Kosten nur schriftlich zu übernehmen zugestimmt.
5. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Kosten für die Paletten oder zusätzliche Verpackung
auf der Proformarechnung angegeben.
6. Im Falle der Lieferung von Preforms bleiben die Metallkörbe, in denen die Produkte geliefert werden, Eigentum des
Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, diese auf seine Kosten innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Datum des
Eingangs der Bestellung zurückzugeben. Nach Überschreitung dieses Datums stellt der Verkäufer eine Rechnung
über den Gegenwert des Kaufs eines neuen Warenkorbs aus, d. H. 200 EUR / St. In diesem Fall kann der Käufer
die Metallkörbe nur auf Wiederverkaufsbasis zum Marktpreis gebrauchter Körbe, d. h. 150 € / St, zurückgeben.
7. Der Käufer trägt alle Versandkosten.
B) ZAHLUNGEN
1. Der Käufer ist verpflichtet, eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags des Auftrages unmittelbar auf der Grundlage der
vom Verkäufer ausgestellten Proforma-Rechnung zu leisten.
2. Der Zeitpunkt der Ausführung der Geldtransaktionen des Käufers ist der Tag, an dem der Betrag dem Bankkonto
des Verkäufers gutgeschrieben wird.
3. Im Falle einer Vorauszahlung, ist der Tag des Beginns der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer - der Tag,
an dem die Vorauszahlung auf das Bankkonto des Verkäufers eingeht.
4. Wenn der Käufer die Vorauszahlung ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag abgehen und
Schadensersatz gemäß den allgemeinen Grundsätzen in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens,
einschließlich des Geldverlusts des entgangenen Gewinns, zu verlangen.
5. Nach Abschluss der drei Auftragen kann der Käufer eine Verlegung des Zahlungstermins für von ihm erteilte
Auftragen beantragen, nachdem Finanzdokumente, die den Verkäufer enthalten, zum Beispiel vorläufige Zustellung
sind (Gewinn- und Verlustbilanz für die laufende Periode und / oder das Vorjahr oder Bericht, Bankmeinung und
usw.). Nach Erlangung des Status des Käufers, der in ständiger Handelsbeziehung mit dem Verkäufer steht, wird
er von der Verpflichtung zur Vorauszahlung bei dem Auftrag befreit.
6. Mit dem Auftrag, bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit, sowie seine Kreditkarte.
7. Die Einzahlung des Geldes durch den Käufer, kann der Verkäufer den früher erforderlichen Rechnungen zuordnen.
8. Wenn die Preise in einer anderen Währung als Polnischer Zloty (PLN) angegeben sind, entspricht der
Proformarechnungspreis dem polnischen Zloty zu diesem Wechselkurs gemäß dem von der Polnischen
Nationalbank am Tag vor dem Rechnungsdatum angegebenen durchschnittlichen Wechselkurs dieser Währung.
9. Wenn aus dem Inhalt der Vereinbarungen der Parteien nicht hervorgeht, ob die Sätze oder Preise netto oder brutto
sind, wird es angenommen, dass es sich um Nettosätze handelt, zu denen die Steuer auf Waren und
Dienstleistungen gemäß den Sätzen für die aktuelle Zeit hinzugefügt wird (insbesondere MwSt.)
C) ÄNDERUNG DER PREISE
In einer Situation, in der nach dem Aushandeln von Preisen oder dem Erteilen eines Auftrages die folgenden
Änderungen in dem Formular vorgenommen werden:
- Erhöhung der Produktionskosten einschließlich der Rohstoffe (Erhöhung um mehr als 5% gemäß Platts-
Indexierung), Energie, Verlängerung der Produktionszykluszeit,
- Verringerung der Effizienz der Spritzgußform oder Maschine,
- Beibehaltung oder Änderung des Betrags jeglicher Einfuhr- oder sonstiger Abgaben im Zusammenhang mit dem
innerstaatlichen Kauf von Waren, Steuern oder sonstigen staatlichen und öffentlichen Abzüge
- Währungsänderungen,
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis im Angebot oder in dem zwischen den Parteien geschlossenen
Vertrag entsprechend der Änderung im Alleingang anzupassen, auch wenn diese Möglichkeit nicht im Vertrag
zwischen den Parteien enthalten war.
D) SONDERAUSGABEN
1. Muster der Farbe, Materialien und des Sortimentes, die bei dem Verkäufer auf Lager nicht vorhanden sind und die
dem Käufer vorgelegt waren, werden bezahlt. Musterkosten werden jedes Mal auf Anfrage des Käufers ermittelt.
Im Falle, dass der Käufer eine Entscheidung über den Kauf dieses Produkts trifft, berechnet der Verkäufer einen
Rabatt in Höhe der Kosten, die für das oben genannte Muster entstanden sind. Bei der Bestellung mehrerer
Muster, wird ein Rabatt für dieses Muster gewährt, dessen Endprodukt Gegenstand des Auftrags ist.
2. Die Übereinstimmung der Farbe und ihre Übernahme erfolgt anhand der Farbe des Gewindes der jeweiligen
Packung.

VII. BEFUGNISSE DES VERKÄUFERS. VERTRAGSSTRAFEN


A) WARENABNAHME
3. Wenn der Käufer die Ware aus Gründen, die nicht mit dem Verkäufer zusammenhängen, nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt abholt, ist der Käufer verpflichtet, die in der Proformarechnung angegebenen Kosten und sonstigen
Gebühren einschließlich Mehrwertsteuer, einschließlich aller staatlichen und öffentlichen Gebühren, sowie
Transport, Lagerung , Versand und Verpackung zu zahlen, als ob die Ware in Übereinstimmung mit dem Auftrag
geliefert wurde.
4. Wird die Ware nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem vereinbarten Eingangsdatum nachgefragt, wird für die
Lagerung bei der Firma des Verkäufers eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.50 Euro für jede Palette für jeden
begonnenen Arbeitstag erhoben.
B) ZAHLUNG DER GEBÜHREN
1. Wenn die durch Proformarechnungstellung erhaltene Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist, sowie nach Ablauf der
Frist für die Erbringung der gebotenen Garantien oder Zahlungssicherheit, hat der Verkäufer das Recht:
a) vom Vertrag abgehen ohne vorher zusätzliche Anfragen an den Käufer zu senden.
b) die Ware an einem beliebigen Ort auf Gefahr und Kosten des Käufers lagern,
c) die Ausführung des Auftrages bis zur Zahlung überfälliger Zahlungen auszusetzen, was zu einer
entsprechenden Verlängerung der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung führt,
d) einseitige Bestimmung der Voraussetzungen für die sofortige Rückzahlung etwaiger Schulden aus den dem
Käufer ausgestellten Proformarechnungen,
e) Verzugszinsen in Höhe des für den Vertrag festgestellten effektiven Zinssatzes für verspätete Zahlung,
Ausstellung und Zusendung einer Zinsbestätigung an den Käufer,
f) die Verhängung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des Bruttopreises aus einer
Proformarechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Die Verwendung einer der oben genannten Berechtigungen schließt die Verwendung der anderen oben genannten
nicht aus.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der gekauften Ware ist die Ware alleiniges Eigentum des
Verkäufers.
2. Wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eingeleitet wird, oder der Verkäufer Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers hat, hat der Verkäufer das Recht:
a) sofortige Zahlung aller Schulden, unabhängig von ihrem Zeitpunkt der Zahlung, zu verlangen;
b) alle nicht realisierten Lieferungen auszusetzen und weitere Lieferungen auszusetzen, bis die Zahlung für
alle bestellten / gekauften Waren / Dienstleistungen eingegangen ist.


VIII. VERPACKUNG, LAGERBEDINGUNGEN UND HALTBARKEITSDAUER


1. Vor der Verwendung von Verpackungen für die Produktion wird empfohlen, die Verpackungen gemäß den
Grundsätzen der Guten Herstellung und Hygienepraxis zu waschen / desinfizieren. Dies liegt an den
Sicherheitsrisiken der Verpackung während des Transports und der Produktionsvorbereitung. Durch die
Entscheidung über die Verwendung von Verpackungen ohne vorherige Reinigung / Desinfektion der Verpackung
trägt der Kunde die Verantwortung für mögliche Sicherheitsrisiken für die Produkte. PetRing Sp. z o.o trägt keine
Verantwortung für die Unannehmlichkeiten, die durch Nichtbeachtung der Grundsätze der guten Herstellungs- und
Hygienepraxis verursacht werden.
2. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, sieht die Standardverpackungsmethode vor, die Waren auf
Kartonauskleidungen (auch Tragbrette genannt) auf bezahlten Paletten zu legen, die vollständig mit Stretch Folie
umwickelt sind. Nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis ist eine weitere Verpackung der Ware möglich:
z.B. zusätzlicher Schutz der Palette mit Pappecken; Verpacken in Kartons in loser Schüttung oder Stapeln usw.
Gegen Mehrpreis kann die Art und Weise der Verpackung der Vorformen in Kartons, die Octabins genannt werden,
geändert werden.
3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, über die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schutzes der Waren im
Alleingang zu entscheiden und dem Käufer die entsprechenden Kosten aufzuerlegen.
4. Die Ware muss unter folgenden Bedingungen gelagert werden:
- an einem vor Verschmutzung und äußeren Einflüssen geschützten Ort,
- im trockenen, belüfteten Raum, ohne direkte Sonneneinstrahlung bei Temperaturen über 0 °C und unter 35 °C.
5. Die Haltbarkeitsdauer der Ware beträgt 5 Jahre, wenn diese unter den obengenannten Bedingungen gelagert wird.
6. Lagerung von Waren unter anderen, als den in Abschnitt VIII der Absätze 3 OWSD genannten Bedingungen, führt
zum Verlust des Rechtes auf Mangelrüge in Bezug auf die Ware.


IX. ZURÜCKZIEHUNG UND ÄNDERUNG DES AUFTRAGES


1. Änderungen oder Zurückziehungen des Auftrages durch den Käufer bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
2. Der Antrag des Käufers unterbricht die Ausführung des Auftrages. Bei Änderungen des Auftrages, läuft die Lieferfrist
der Ware ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung der Änderung des Auftrages durch den Verkäufer.


X. EIGENTUMSRECHT


1. Alle Projekte, Zeichnungen, Modelle, Bilder, Fotos usw. bleiben Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten zu prüfen, ob die Herstellung, Anbieten von Waren, das
Inverkehrbringen, die Ausfuhr, die Einfuhr oder eine andere Verwendung der vom Verkäufer bereit-
gestellten Produkte eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter darstellt.
3. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht, insbesondere nicht für Schäden oder Haftung im Zusammenhang
der Garantie für Mängel an legal gelieferten Waren, wenn sich herausstellt, dass die Verwendung von Waren, die
der Verkäufer an den Käufer liefert, zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter führt.
4. Wird gegen den Verkäufer eine Klage wegen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter im
Zusammenhang mit der Ausführung des mit dem Käufer abgeschlossenen Kauf- und Verkaufsvertrages erhoben,
ist der Käufer verpflichtet, alle Verluste abzudecken, die im Zusammenhang mit Ansprüchen des Verkäufers auf das
Eigentum des Verkäufers entstehen, einschließlich insbesondere als Entschädigung oder im Zusammenhang mit der
Erstattung von rechtswidrig erworbenen Leistungen und sonstigen Mitteln gezahlter Beträge, einschließlich der Kosten
des Verfahrens, d. h. Rechtskosten und Treuhändergebühren, und auch die Kosten der gerichtliche Verhandlung.


XI. FORMEN UND AUSRÜSTUNG


1. Formen und Werkzeuge sind Eigentum des Verkäufers. Dem Käufer ist es gestattet, das Eigentum an den zur
Herstellung der Verpackung verwendeten Formen oder Ausrüstung durch den Verkäufer auf den Käufer zu
übertragen, nachdem der Käufer den gesamten fälligen Betrag für die Formen oder Ausrüstung bezahlt hat, mit
Ausnahme von Beilagen und Platten, die dem Verkäufer gehören und nicht dem Verkauf unterliegen.
2. Nicht vollständig eingezahlte Formen bleiben Eigentum des Verkäufers.
3. Zahlungsbedingungen von Formen werden die Parteien individuell bestimmen.


XII. MÄNGELRÜGEN


1. Das Verfahren für die Einreichung von Mängelrügen unterliegt diesen OWSD und ist eine vertragliche Änderung
der Haftung aus der Garantie für die Sachmängel, die den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches unterliegt, und
ist die einzige Quelle für die Rechte des Käufers in Bezug auf die Mängelrüge. Die Rechte des Kunden und ihre
jeweiligen Verpflichtungen wurden umfassend geregelt. Die Parteien schließen dadurch die Haftung des
Verkäufers aus der Garantie für die physischen und rechtlichen Mängel der Waren aus.
2. Die Abgabe der Klage oder einen Antrag an ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht, dessen
Gegenstand Mängelansprüche ist, vor dem Enddatum dieses Verfahrens der Behandlung der Mängelrüge, gilt
als verfrühter Anspruch.
3. Der Käufer hat das Recht, die Waren zu beanstanden, vorausgesetzt, dass er sie während des Empfangs / der
Lieferung sorgfältig überprüft und den Verkäufer über Folgendes informiert:
a) jede quantitative Nichtübereinstimmung innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der
Warenabnahme.
b) etwaige Qualitätsmängel innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Ware;
c) Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Auftrag innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des
Erhalts der Ware (Flaschentyp, Farbe, Gewindetyp und Dichte).
4. Die Benachrichtigung des Verkäufers erfolgt durch Kontaktaufnahme mit dem Verkaufsvertreter des Verkäufers
und Versand innerhalb der im Absatz XII, Ziffer 3, Buchstaben a-c der OWSD genannten Frist per E-Mail,
schriftlich an die Anschrift des Verkäufers, oder per Fax ein ordnungsgemäß ausgefülltes Mangelanspruch-
Formular, das von einem Vertreter erhalten wurde.
5. Der Käufer ist zur Benachrichtigung verpflichtet, Muster mit fehlerhafter Ware und Etiketten beizufügen.
6. Die Bereitstellung von Bemerkungen, Kommentaren oder Mangelrügen des Käufers und deren Gegenleistung
setzt die Zahlungsfrist nicht aus.
7. Die Nichteinhaltung der in diesen OWSD enthaltenen Fristen und Bedingungen für die Einreichung einen
Mangelrügen führt zum Ablauf der Gültigkeitsdauer aller Ansprüche des Käufers in Bezug auf die Mangelrügen.
8. Bei Lieferungen des Verkäufers oder des Frachtführers, muss die Tatsache der quantitative
Nichtübereinstimmung oder Feststellung von Schäden an der Ware auf dem Lieferschein vermerkt und von dem
Fahrer und der Person, die die gelieferte Ware erhält, unterschrieben und vom Verkäufer spätestens am
nächsten Arbeitstag nach Erhalt der Ware ausgestellt werden. Wenn ein solcher Eintrag in dem Lieferschein
nicht erfolgt, werden quantitative und qualitative Mangelrügen nicht berücksichtigt.
9. Die Frist für die Bearbeitungsdauer einer ordnungsgemäß eingereichten Mangelrüge beträgt 10 Werktage,
gerechnet ab dem Datum der Registrierung durch den Verkäufer.
10. Die ordnungsgemäße Einreichung einer Mangelrüge - darunter versteht man eine Mangelrüge, die mit allen vom
Verkäufer angeforderten Informationen und Dokumenten ergänzt wird.
11. Das Fehlen der Antwort des Verkäufers auf die Mangelrüge während des oben genannten Zeitraums bedeutet
keine stillschweigende Bestätigung.
12. Nach Einreichung einer Mangelrüge ist der Käufer verpflichtet:
− dem Verkäufer, die für die Prüfung erforderlichen Muster der beanstandeten Waren, zur Verfügung zu
stellen,
− zu ermöglichen, die Lagerung der Waren zum Zeitpunkt und am Ort ihrer Umwandlung zu überprüfen,
− die erforderlichen Informationen über die Verarbeitungstechnologie oder -bedingungen, unter denen das
Produkt verwendet wurde, zu übergeben.
13. Der Käufer ist berechtigt, gegen eine ablehnende oder die Beanstandung berücksichtigende Entscheidung des
Handelsvertreters eine Berufung beim Managementdirektor einzulegen. Die Widerspruchsfrist für die
Beschwerde gegen die Entscheidung des Handelsvertreters beträgt 10 Tage ab dem Eingangsdatum. Das
Fehlen von Einwendungen des Käufers innerhalb von 3 Tagen ab dem Versanddatum bedeutet die
Entscheidung des Verkäufers ohne Vorbehalt.
14. Im Falle der Notwendigkeit, die Tatsachen im Zusammenhang mit dem Mangel der Waren zu prüfen,
insbesondere die Notwendigkeit, die Waren zur Prüfung vorzulegen, die Notwendigkeit, den Zustand der Waren,
ihre Lagerung oder Behandlung usw., sowie die Durchführung einer Besprechung mit dem Käufer oder Dritten
zu prüfen, die Frist für die Prüfung der Mangelrüge kann um höchstens 60 Tage verlängert werden. Der
Verkäufer muss den Käufer darüber informieren und den Grund für die Verlängerung des Mangelrüge
Verfahrens, sowie die neue Frist für den Abschluss angeben.
15. Die Haftung des Verkäufers ist nur durch die in den Inhalten dieser OWSD beschriebenen Verpflichtungen
begrenzt und deckt niemals Geldentschädigung ab. Insbesondere, wenn der Käufer die oben genannte
Garantie gewährt, gelten die Bestimmungen über Garantien für Mängel der verkauften Waren nicht.
16. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Verkäufer haftet nicht
für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.
17. Der Verkäufer haftet nicht für die Mangelhaftigkeit der Waren, wenn sie für andere Zwecke verwendet wurde und
der Käufer den auf dem Etikett angegebenen Empfehlungen nicht befolgt.
18. Vor dem Auftrag ist der Kunde verpflichtet, auf der Grundlage der erhaltenen Muster eine unabhängige Prüfung
hinsichtlich des Verpackungswinkels der Produkte in PET-Verpackungen und der Konformität der Verpackung
mit Prüfung der Markierungsmöglichkeit durchzuführen. Wenn der Käufer beschließt, das Produkt zu kaufen,
ohne zuvor Muster anzunehmen, und das Produkt seine Erwartungen nicht erfüllt, hat der Käufer kein Recht zur
Mangelrüge.
19. Gegenstand der Mangelrüge sind möglicherweise keine Flaschen mit Farbe, für die der Käufer keine Farbmuster
zur Verfügung gestellt hat, oder deren Farbmuster nicht vom Verkäufer angefertigt wurde, und die dem Käufer
zur Genehmigung vorgelegt wurde.
20. Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts und der Produktion ist es erlaubt:
a) Lieferung des Auftrages in einer um höchstens 10% des bestellten Produkts erhöhten oder reduzierten
Menge des gesamten Auftrages, und dann wird es als in Übereinstimmung mit dem Auftrag verkauft
angesehen. Der Verkäufer berechnet dann die tatsächliche Menge der gelieferten Waren.
b) Lieferung des Auftrags mit bis zu 0,5% von Fehlwaren.
c) Toleranz für Lieferung in der Höhe von weniger, aber nicht mehr als 1% des Umfangs des gesamten
Auftrages und gilt in diesem Fall wird die Lieferung als korrekt abgeschlossen anerkannt.
In anderen Fällen, wird dem Käufer eine Mangelrüge unter den in diesen OWSD festgelegten Bedingungen
gewährt.
21. Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts und der Herstellung sind kleine Flecken, Kratzer und Streifen auf der
Flaschenoberfläche zulässig, sowohl auf farblosen als auch auf farbigen Verpackungen. Der Hersteller hat
keinen Einfluss darauf, so dass diese Mängel nicht beanstandet werden. Durch den technologischen Prozess
können kleine Punkte auf der Verpackung sichtbar werden - Entlüften der Formen. Diese Punkte sind keine
Produktfehler.
22. Farbabweichungen sind bei PET- und RPET-Produkten zulässig. Dies liegt an der Tatsache, dass sich die
Chargen des Grundmaterials in der Farbe unterscheiden, was sich in der endgültigen Farbe des Produkts
niederschlägt.
23. Stellt der Käufer während der Verarbeitung oder Verwendung der Ware seine Mängel fest, so ist er verpflichtet,
stufenweise:
− die weitere Verwendung des Produkts einzustellen,
− die Erhaltung der fehlerhaften Ware und ihrer Lagerung bis zum Austausch oder zur Rücksendung in
der Originalverpackung, oder in der Verpackung sicherzustellen, die die Sicherheit der Ware während
der Lagerung mit Zustimmung des Verkäufers gewährleistet,
− überprüfen Sie die Verpackung auf fehlerhafte Ware,
− wenn die Anzahl der mangelhaften Waren in jedem der geprüften Packstücke 10% oder mehr beträgt,
ist der Käufer verpflichtet, das gesamte Produkt nicht zu verwenden und mit der Vorbereitung einer
Mangelrüge gemäß diesen OWSD zu beginnen,
− wenn die Menge der mangelhaften Waren in jedem der geprüften Packstücke 10% nicht überschreitet,
oder das Problem nicht für jedes Packstück gilt, ist der Käufer verpflichtet, die verbleibenden Waren zu
verwenden und eine Mangelrüge zu beginnen, die nur die in seinem Spektrum fehlerhaften Waren
abdeckt.

24. Wenn die Mängelrüge korrekt eingereicht wird und die Frist eingehalten wird, wird die im Absatz XII unter Ziffer
3 Buchstaben a-c OWSD festgelegte Frist eingehalten, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen wählen:
a) bei Mängeln, die 10% des Auftrages nicht überschreiten, den fehlenden Betrag in dem nächsten Auftrag zu
erstellen.
b) bei Mängeln, die 10% des Auftrages überschreiten, die fehlende Menge der Waren so bald wie möglich vorlegen
oder den Gegenwert in Höhe der Menge der beschädigten Waren zurücksenden (Rechnungsausgleich).
25. Der Verkäufer wird die Mangelrüge nur am ursprünglichen Lieferort der in dem Auftrag angegebenen Ware
berücksichtigen. Unter den Umständen, in der die Ware vom Käufer an einen anderen Ort verbracht wurde,
trägt der Verkäufer nicht die Kosten für die Rücklieferung an den in dem Auftrag angegebenen Ort.
26. Im Falle einer Mangelrüge, ist der Käufer verpflichtet, die ordnungsgemäße Lagerung der mangelhaften Ware
zum Zeitpunkt der Prüfung der Mangelrüge oder Erklärung beim Frachter oder beim Verkäufer (an einem
trockenen Ort, weit weg vor direkter Sonneneinstrahlung und bei einer Temperatur von 0-35 ° C) zu
gewährleisten.
27. Die Rücksendung einer mangelhaften Ware an den Verkäufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des
Verkäufers möglich. Wird die Ware vom Käufer ohne vorherige Zustimmung zurückgesandt, ist der Verkäufer
berechtigt, die Annahme zu verweigern und die Ware auf seine Kosten an den Käufer zurückzusenden.
28. Bei positiver Berücksichtigung der Mangelrüge, werden die Transportkosten zum Büro des Verkäufers vom
Verkäufer selbst getragen. Im Falle einer teilweisen Anerkennung einer Mangelrüge, trägt der Verkäufer die
Kosten in einem Betrag, der dem Volumen des anerkannten Teils der Mangelrüge proportional ist. Der
verbleibende Teil der Transportkosten trägt der Käufer.
29. Auf Wunsch des Käufers kann er eine mangelhafte Ware zurückgeben, wobei alle Transportkosten nach
vorheriger Zustimmung des Verkäufers gedeckt werden. Im Falle einer positiven Begutachtung der Mangelrüge
werden diese Kosten dem Käufer gemäß den in Abschnitt XII, Absätze 27 festgelegten Regeln erstattet.
30. Wenn der Verkäufer den geltend gemachte Mangelrüge voll anerkennt und die Kosten der Lieferung der Ware
seine Kosten übersteigen, ist er berechtigt, die Ware dem Käufer ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu
stellen. Gleichzeitig verzichtet der Käufer auf Mangelrügen bezüglich der Lagerung und Entsorgung
aufgegebener Waren.
31. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Käufer zum Zeitpunkt der Begutachtung der
Mangelrügeansprüche zum Zeitpunkt der Einlösung aller Schulden des Käufers auszusetzen.
32. Im Falle einer unangemessenen Einreichung einer Mangelrüge, trägt der Käufer die Kosten, die zur Feststellung
eines Mangels an der Ware erforderlich sind, insbesondere die Kosten der durchgeführten ausdrücklichen
Begutachtung, die vom Hersteller durchgeführte Express- Begutachtung, sowie die Kosten für den Transport
der Waren, für die der Verkäufer die Mehrwertsteuer in Proformarechnung stellt.


XIII. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN


1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Ausführung des Vertrages
nur für vorsätzlich verursachte Sachschäden und nur für den Bestellwert betreffend.
2. Eine Haftung des Verkäufers, die sich auf den Abschluss eines Vertrages oder den Verkauf von Waren bezieht,
unabhängig von der Art dieser Haftung, sieht keinen Schadenersatz für den erwarteten Nutzen, den entgangenen
Gewinn, den Produktionsausfall, den Geschäftswert an den Markt gebunden usw. vor.
3. Der Käufer wird für die vollständige Verwendung der Ware haften.
4. Wenn sich ein Dritter dem Käufer mit irgendwelchen Ansprüchen widersetzt, die sich auf die durch den Verkäufer an
den Käufer verkauften Waren beziehen oder wenn Produkte, die in Gebrauch sind, über den Verkäufer an den
Käufer verkauft werden, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, an dem er teilnehmen
kann Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, bei denen die Gefahr des Verkäufers
Haftungsausschlusses im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen besteht.


XIV. TRANSPORT UND LOGISTIK


1. Die Verladung im Büro des Verkäufers erfolgt wochentags von 6.00 bis 21.30 Uhr.
2. Die Einfahrt in das Werksgelände bedarf der Zustimmung des Partners. Fahrzeuge müssen auf dem Parkplatz des
Verkäufers abgestellt werden.
3. Die Verladung erfolgt nur von der Ladeplattform aus.
4. Auf der Rangierplattform und unter den Laderampen können sich bis zu 2 Fahrzeuge befinden.
5. Für das Selbstladen ist eine Mitteilung an einem Werktag per E-Mail spätestens 24 Stunden vor dem geplanten
Ladezeitpunkt erforderlich.
6. Bei selbstorganisierten Transporten raten wir dringend zu Fahrzeugen mit Anhängern, die mit hellen Planen
ausgestattet sind. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass PET-Verpackungen während des Transports hohen
Temperaturen ausgesetzt werden und es zu unerwünschten Verformungen kommt.
7. Die Benachrichtigung über die Lieferung wird von 8:00 bis 15.00 Uhr am Tag vor dem Verladen akzeptiert.
8. Der Lieferschein muss den Vor- und Nachnamen des Fahrers, die Kennzeichen des Fahrzeugs oder Fahrzeugs
und des Anhängers / Sattelaufliegers enthalten.
9. Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung informiert der Verkäufer über die verfügbaren Ladestunden.
10. Das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung darf nicht ins Gebiet der Produktionsanlage eingeführt werden.
11. Bei der Einfahrt auf dem Gebiet der Anlage ist der Fahrer verpflichtet, die vom Transportunternehmen geforderten
Daten zu ergänzen und dann in der nahen Freizeit mit dem Beladen der Waren fortzufahren, wobei zu
berücksichtigen ist, dass das Lager von 6.00 bis 21.00 Uhr geöffnet ist .
12. Der Lieferschein wird vom Kunden der Ware schriftlich ausgestellt - der Verkäufer akzeptiert sie nicht, telefonisch
oder durch den Frachtführer übermittelt.
13. Nach der Aufstellung des Fahrzeugs auf der Ladefläche stellt der Schicht-Lagermeister die Ware (Paletten / Körbe /
Oktabins / Kisten) am Rand der Rampe auf. Es ist die Pflicht des Fahrers, die Ware aufzustellen und einen
sicheren Transport im LKW / Anhänger / Sattelanhänger sicherzustellen. Der Verkäufer stellt einen Karren zum
Beladen der Ware zur Verfügung.
14. Nach dem Beladen stellt der Schicht-Lagermeister die entsprechenden Versandpapiere aus. Der Fahrer bestätigt
auf den Unterlagen den Empfang der anvertrauten Ware. Die Überprüfung der Dokumente bedeutet, dass der
Fahrer keine Ansprüche auf die Verpackung der Ware erhebt und das Fehlen eines Schadens bestätigt.
15. Nach dem Beladen, der Bestätigung der Sicherheit der Ware und dem Erhalt der Dokumente ist der Fahrer
verpflichtet, das Gebiet von “PetRing” innerhalb von 10 Minuten zu verlassen. Es ist verboten, einen LKW /
Auflieger / Anhänger auf dem Betriebsgebiet dauernd stehen zu lassen oder zu reparieren.
16. An Werktagen nach 21.00 Uhr ist der Eintritt in das Werksgelände bis 6.00 Uhr am nächsten Tag vollständig
verboten. Ausnahmen sind Fahrzeuge, Lieferungen, Zulieferer und Kurierunternehmen, die sich bis 15.00 Uhr im
Werk bewegen können. Am Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, geht ein absolutes Einreiseverbot auf dem
Gebiet der Produktionsanlage vor.


XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


1. Ungeachtet des Inhalts dieser OWSD, kann der Verkäufer auf Änderungen der Gesetzgebung und darauf
hinweisen, dass solche Änderungen zu einer Änderung der Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen des
Vertrages führen können, und folglich die vom Verkäufer festgelegten Bedingungen oder bereits zwischen den
Parteien getroffenen Vereinbarungen ändern.
2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor auf:
a) Preisänderungen;
b) Änderungen oder Ablehnung bestimmter Produkte;
c) Einführung neuer Produkte.
3. Diese OWSD gelten für alle Kaufhandelsverträge von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die im
Zeitraum vom 06-06-2022 geschlossen wurden.
4. Diese OWSD, Vereinbarungen und Erklärungen zwischen den Parteien unterliegen den Rechtsvorschriften der
Republik Polen. Gerichtsstand für mögliche Streitigkeiten ist das örtliche Gericht in Polen, das für den Sitz des
Verkäufers zuständig ist.
5. Ungeachtet des semantischen Inhalts der OWSD-Daten, kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen, wenn der
Schaden über die Kosten der festgestellten Geldbußen hinaus entstanden ist.
6. Die Bestimmungen dieser OWSD schließen die Rechte und Ansprüche des Verkäufers an den Käufer, die sich aus
den geltenden Gesetzen ergeben, in keiner Weise aus oder beschränken sie nicht.
7. Der Käufer schließt das für den Verkäufer geltende Recht nicht ein - einen Antrag auf Abzug zu stellen, wenn der
Käufer ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes über Rechte eines Verbrauchers vom 30. Mai 2014 ist.
8. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Inhalt des OWSD einseitig zu ändern, ohne den Kunden darüber zu
informieren, und gleichzeitig den aktuellen Inhalt des OWSD in den Auftragsbedingungen jedes Auftrages
mitzuteilen, indem er diese Änderung schriftlich beim Büro des Verkäufers, sowie auf seiner Website www.petring.com.pl zur Verfügung stellt.